Pressemitteilung „Bürger für Glückstadt“: Kompetent aufgestellt – Bürger für Glückstadt – BFG

Mitteilungen der BfG

Die Wählergruppe Bürger für Glückstadt – BFG ist mit der Aufstellung ihrer Kandidatinnen und Kandidaten in die Kommunalwahl 2023 gestartet. Nach fünf politisch erfolgreichen Jahren in der Glückstädter Stadtvertretung ist es der Wunsch der Wählergemeinschaft, ihren Einfluss im Rathaus möglichst auszuweiten, um die Belange der Glückstädter Bürgerinnen und Bürger mit noch mehr Nachdruck im Rathaus vertreten zu können.

Pressemitteilung „Bürger für Glückstadt“: Europa fängt in Glückstadt an – Birgit Steup ist Glückstadts gewählte Vertreterin im Netzwerk „Europa fängt in der Gemeinde an“

Die Europäische Union rief im vergangenen Jahr lokale Behörden dazu auf, sich für die Teilnahme am Netzwerk „Europa fängt in der Gemeinde an“ zu bewerben. Das Projekt soll es Lokalpolitikern ermöglichen, sich mit anderen, europaweit vernetzten Mitgliedern auszutauschen. Birgit Steup, Vorsitzende des Glückstädter Sozialausschusses und Vorsitzende der Bürger für Glückstadt BFG, wurde von der Stadtvertretung einstimmig als Glückstädter Vertreterin für das europäische Netzwerk nominiert.

Pressemitteilung „Bürger für Glückstadt“: Bericht von der Mitgliederversammlung am 16.05.2022

Mitteilungen der BfG

Auf der Mitgliederversammlung der Bürger für Glückstadt (BFG) konnten die Vorsitzenden Birgit Steup und Dr. Siegfried Hansen so viele Mitglieder wie noch nie begrüßen. Birgit Steup freute sich, die zahlreichen neuen Aktiven unter „Live“-Bedingungen in der Gaststube des ETSV Vereinsheims willkommen heißen zu können: „Wir haben schon im vergangenen Jahr viel Zuspruch aus der Bevölkerung erhalten, dass daraus echtes Interesse an engagierter Mitarbeit in unserer Wählergemeinschaft wurde, ist einfach klasse“.

Pressemitteilung „Bürger für Glückstadt“: Außennutzung der Marktflächen durch Gastronomie nachhaltig regeln

Der Glückstädter Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Januar einstimmig dem Erlass der Sondernutzungsgebühren für die Inanspruchnahmen von öffentlichen Flächen bis zum 15. April 2022 (Saisonbeginn Außengastronomie) zugestimmt. Es geht dabei um die Nutzung der städtischen Flächen für Verkaufsauslagen, gastronomisches Mobiliar und Werbeschilder. Ausgenommen hiervon sind Veranstaltungen.