Pressemitteilung „Bürger für Glückstadt“: Außennutzung der Marktflächen durch Gastronomie nachhaltig regeln

Der Glückstädter Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Januar einstimmig dem Erlass der Sondernutzungsgebühren für die Inanspruchnahmen von öffentlichen Flächen bis zum 15. April 2022 (Saisonbeginn Außengastronomie) zugestimmt. Es geht dabei um die Nutzung der städtischen Flächen für Verkaufsauslagen, gastronomisches Mobiliar und Werbeschilder. Ausgenommen hiervon sind Veranstaltungen.